AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lars Beck, Buxmann Werbeartikel, Bahnhofstraße 47, 64401, Groß-Bieberau, Tel.: +49 (0) 6162 - 9180, Fax: +49 (0) 6162 - 91825, E-Mail: service@buxmann.de, Internet: www.buxmann.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Verkäufer“) und unseren Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinsam auch „Parteien“).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.4. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Waren“), die der Käufer sowohl hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Onlineshop angebotenen Waren als auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax,E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt.
1.5. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
1.6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Käufer in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsschluss und Vertragssprache
2.1. Die Präsentation und Bewerbung des Artikel- bzw. Leistungssortiments im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags durch den Käufer.
2.2. Der Käufer kann ein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des auf der Website des Verkäufers integrierten Online-Bestellformulars abgeben. Die vom Käufer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte(n) und in den virtuellen Warenkorb gelegte(n) Ware(n) ab. Der Käufer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung auch per Telefon, per Fax, per E-Mail, per Brief und über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot des Käufers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
· indem er dem Käufer eine Bestellbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Bestellbestätigung beim Käufer ist, oder
· indem er den Käufer nach Abgabe seiner Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
· indem die Zahlungstransaktion durch den vom Käufer in seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 4.7..
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
2.4. Der Verkäufer speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Käufer in seinem Kundenkonto auf der Website des Verkäufers einsehen, sofern der Käufer vor Absendung der Bestellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Verkäufers gespeichert und können vom Käufer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.
2.5. Der Verkäufer kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2.7. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.8. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer.
3. Lieferbedingungen und Transportschäden
3.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.
3.2. Bei einer Lieferung der Waren per Spedition erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“. In diesem Falle wird die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
3.3. Dem Verkäufer sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
3.4. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.
3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Käufer mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers.
3.6. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Verkäufers nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.
3.7. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Der Käufer hat bei einen Lieferverzug nur dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferverzug vom Verkäufer zu vertreten ist. Im Falle eines Lieferverzugs des Verkäufers ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Lieferverzugs vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Liegt eine Lieferverzug des Verkäufers vor, kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Wird der Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, gilt vorstehender Schadenspauschale für ein Lagergeld des Verkäufers entsprechend. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.8. Der Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Ware beim Verkäufer abzuholen. Im Falle einer Selbstabholung informiert der Verkäufer den Käufer zunächst in Textform (per E-Mail) darüber, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Der Käufer kann die Ware nach Benachrichtigung über die Abholbereitschaft und Terminabsprache am Geschäftssitz des Verkäufers abholen. Im Falle der Selbstabholung der Ware durch den Käufer werden keine Versandkosten berechnet.
4. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallende Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Artikelbeschreibung gesondert angegeben.
4.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3. Wenn die Bestellung des Käufers gem. Ziffer 3.3. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.
4.4. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich auch unter dem Link „Liefer- und Versandbedingungen“. Die Versandkosten werden dem Käufer zudem auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden.
4.5. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verkäufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Käufer unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4.6. Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Käufer, wenn der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) zählen. Gegebenenfalls können einzelne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Käufer die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.7. Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehender Zahlungsart bezahlen:
Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug und nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativer Adress- und Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.8. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Käufers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
4.9. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
4.10. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.
4.11. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
5.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:
5.2. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der verkäufer lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
5.3. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
5.4. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
5.5. Der Verkäufer leistet gegenüber dem Käufer nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
5.6. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Artikelbeschreibungen des Verkäufers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
5.7. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Ware vergebene Retourennummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Ware zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versandes der Ware sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.
5.8. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.9. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Ware vergebene Retourennummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Ware zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versandes der Ware sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.
5.10. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:
· bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
· bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels
· für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
· bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
· im Rahmen eines zwischen den Parteien gesondert vereinbartes Garantieversprechens
· soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
5.11. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
6.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
· bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
· bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
· bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
· soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
6.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 6.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
6.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
8. Verjährung
Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter Ziffer 5. geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 6. unbeschränkt gehaftet wird.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen - in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
9.2. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchenüblich ist. Der Käufer muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.
9.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
9.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.5. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 9.5.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
9.5.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Verkäufers zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
9.5.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 9.4. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
9.5.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 9.5. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
9.5.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern die Höhe der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Der Verkäufer kann die Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
10. Verarbeitung von Waren nach käuferspezifischen Vorgaben
10.1. Sofern zwischen den Parteien neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware vertraglich vereinbart wird, ist der Käufer verpflichtet, alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) in den von dem Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, dem Verkäufer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Käufer ist für die Beschaffung und den Rechteerwerb der Inhalte selbst verantwortlich. Soweit der Käufer dem Verkäufer Inhalte überlässt, versichert er, zur Übergabe und Verwendung der vorgenannten Inhalte berechtigt ist. Der Käufer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch die Übergabe und Verwendung der Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
10.2. Soweit Dritte gegenüber dem Verkäufer Ansprüche geltend machen können, die im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Käufers durch den Verkäufer entstehen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von den Ansprüchen Dritter freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Verkäufer gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben, und ihm, soweit nach den Umständen des Einzelfalles möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer sämtliche dem Verkäufer entstehenden Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Inanspruchnahme durch Dritte, soweit diese notwendig und angemessen sind, zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere auch alle Gerichts- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe. Eine Kostenübernahme entfällt, wenn der Käufer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
10.3. Soweit die vom Käufer überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Verkäufer die entsprechenden Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, ablehnen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Käufer verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
11. Verhaltenskodex
Der Verkäufer hat sich dem Verhaltenskodex von den Trusted Shops Qualitätskriterien unterworfen. Weitere Informationen findet der Käufer im Internet unter www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf.
12. Änderung der AGB
12.1. Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Käufer nicht zumutbar. Der Verkäufer wird den Käufer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Käufer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Käufer angenommen. Der Verkäufer wird den Käufer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Käufer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
12.2. Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
· soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
· soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
· soweit er zusätzliche, gänzlich neue Leistungen oder Waren einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
· wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Käufer ist; oder
· wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Käufer.
12.3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen.
13.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 07.02.2022